Wir über uns

Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GpV) Pankow ist eine Kooperation der an der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung beteiligten Träger, Institutionen und Einrichtungen.
 

Die im GpV Pankow organisierten Mitglieder haben sich zusammengeschlossen, um bei der Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen im Bezirk Pankow zu kooperieren. Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner
ist so zu gestalten, dass eine Versorgung aller Menschen mit psychischen und suchtbezogenen Problemen in einem möglichst optimalen Betreuungs- und Behandlungssetting, d.h. personenzentriert und bedarfsgerecht, im Sinne der
Versorgungsverpflichtung möglich ist. Niemand sollte wegen Schwere und Art seiner Erkrankung abgewiesen werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Nutzer*innen und Klient*innen ist zu respektieren. Die Hilfen dienen der Förderung der Selbständigkeit und der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben und beziehen das Lebensumfeld der Betroffenen ein.

Der GpV Pankow wurde am 25.03.2015 gegründet.
Der Beirat des Psychosozialen Arbeitsbündnisses Pankow PSAB führt die Arbeit des GpV und der PSAG.
Dem Beirat gehören an:
Torsten-Michael Friedemann
Thomas Knuf
Esther Lehr
Mark Nass
Dr. Sabine Prestele/Drazan Bozic
Susanne Sichting
Gabriele Voigts

Der Sitz und die Geschäftsadresse des GPV
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Soziales und Gesundheit
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Psychiatrie- und Suchthilfekoordination
Geschäftsstelle GpV
Fröbelstr. 17
10405 Berlin

Fachbereich Psychiatrie                                      Fachbereich Suchthilfe und Suchtprävention
Psychiatriekoordination                                         Suchtkoordination
Vivien Werk                                                               Markus Graw
Tel.: 030 90295 5017                                               Tel.: 030 90295 5055
Mail: vivien.werk@ba-pankow.berlin.de              Mail: markus.graw@ba-pankow.berlin.de

www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organisations...
 

Der Gemeindepsychiatrische Verbund Pankow ist der Zusammenschluss der an der Pflichtversorgung beteiligten Leistungserbringer und Institutionen. Darüber hinaus existieren im Bezirk weitere Arbeitsgremien und Vernetzungsstrukturen, die nachfolgend dargestellt werden.

 

Die PSAG Pankow ist ein selbst organisiertes Gremium für alle an der psychosozialen Versorgung von Pankower Bürgerinnen und Bürgern beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände und steht auch Menschen mit Psychiatrieerfahrung und ihren Angehörigen offen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Juni 2016
Teil 1 § 1 (6) Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Gremien, die die Aufgabe haben, die Zusammenarbeit aller an der Versorgung  psychisch erkrankter Personen beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände innerhalb der Versorgungsregion zu fördern und damit eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung mit zu entwickeln und aufrechtzuerhalten.
Teil 1, § 1 (7) Gemeindepsychiatrische Verbünde im Sinne dieses Gesetzes sind vertragliche Zusammenschlüsse der wesentlichen psychiatrischen Leistungserbringer in einer Versorgungsregion, um mit Hilfe verbindlich vereinbarter gemeinsamer Qualitätsstandards die Versorgung psychisch erkrankter Personen zu gewährleisten.

Das Plenum der PSAG Pankow tagt zu festen Terminen, die Sitzungen sind öffentlich. Die PSAG wird von einem Vorstand geführt, der Vorstand hat einen Sprecher oder eine Sprecherin gewählt.

Die PSAG bildet ständige und temporäre Arbeitsgruppen. Zurzeit existieren folgende Unterarbeitsgruppen:

• AG Psychiatrie
• AG Sucht
• AG Suchtprävention
• AG Menschen mit kognitiven Einschränkungen
• AG Arbeit
• AG Utopie

Das PSAG Plenum trifft sich 4 mal im Jahr.

Weitere Informationen
http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitätsentwicklung-planung-undkoordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/artikel.256568.php

Der Verbund Sucht Pankow hat sich 2003 gegründet mit den Zielen:

Gewährleistung der optimalen Versorgung der im Bezirk Pankow lebenden Menschen, die ein riskantes Konsumverhalten betreiben, die Suchtmittel missbrauchen und die suchtmittelabhängig sind, in den Bereichen Information, Beratung und Behandlung.

Mitglieder sind:

  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
  • Suchtberatung Pankow der vista gGmbH
  • Stiftung SPI, Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle STAB
  • Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee, Klinik für Suchtmedizin

als beratendes Mitglied und Geschäftsführer fungiert die Suchthilfekoordinator

Der Verbund trifft sich im Jahr 2022 am 11.02., 18.03., 13.05., 09.09., 09.12. (Änderungen vorbehalten)

AG Kinder psychisch kranker Eltern in Pankow

Der erste Impuls, sich im Bezirk Pankow mit dem Thema „Kinderschutz unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Kinder psychisch kranker Eltern“ zu beschäftigen, entwickelte sich 2008 aus beidseitigen Kooperationswünschen des Gesundheits- und Jugendamtes heraus.
Aufgabenstellung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe im Bezirk ist es weiterhin, die verschiedenen Zugangswege und Sichtweisen der Professionen miteinander zu verbinden, um das gemeinsame Ziel – wirksame Hilfen für betroffene Familien zu entwickeln – durch eine systemübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Dazu wurden Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern entwickelt und ein Fachverfahren zur interdisziplinaren familienspezifischen Bedarfsbestimmung etabliert.

Weitere Informationen zum Fachverfahren und zu den Terminen entnehmen Sie der Internetseite der Kinderschutzkoordinatorin im Jugendamt Pankow.

Hier gelangen Sie zur Seite der Kinderschutzkoordinatorin

https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/gremien/netzwerk-kinderschutz/ag-kinder-psychisch-kranker-eltern/

QVNIA e.V.

Der Qualitätsverbund Netzwerk im Alter – Pankow e.V. (QVNIA e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der als regionaler Verbund von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen für Pankower Bürger*innen, die akut oder chronisch krank, pflege- und/oder rehabilitationsbedürftig sind, eine besser aufeinander abgestimmte Versorgung erreichen will. Dem QVNIA e.V. geht es um die stetige Verbesserung der Qualität in der Versorgung, Beratung, Betreuung und Begleitung durch die verbindliche regionale und wohnortnahe Vernetzung von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie der Information und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere Informationen: www.qvnia.de

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wurde das Behindertenrecht in Deutschland weiterentwickelt. Die Eingliederungshilfe wurde aus dem System der Sozialhilfe (SGB XII) ausgegliedert und in der 3. Reformstufe ab 01.01.2020 als neuer Teil 2 in das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – überführt. Dadurch erfolgt eine Fokussierung der Eingliederungshilfe auf die beeinträchtigungsbedingten notwendigen Fachleistungen und umfasst die vier Leistungsgruppen medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe. Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Miete, Verpflegung) werden jetzt getrennt von Leistungen zur Eingliederungshilfe beantragt. Zuständig dafür sind vor allem das Jobcenter und das Sozialamt.

Die umfassenden Rechtsänderungen sollen dazu beitragen, den Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ihre Position im sozialrechtlichen Dreieck, also gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern, soll gestärkt werden.

Künftig wird sich somit die notwendige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen an ihrem persönlichen Bedarf ausrichten. Nach diesem modernen "personenzentrierten Ansatz" soll gemeinsam mit dem behinderten Menschen ein individuelles "Teilhabepaket" zusammengestellt werden. Somit entscheidet der behinderte Mensch selbst, welche Unterstützungssysteme er für sein Leben in der Gesellschaft nutzen möchte. Der Unterstützungsbedarf wird zukünftig nicht mehr nach dem Berliner Behandlungs-und Rehabilitationsplan (BBRP) als „Hilfebedarf“ ermittelt, sondern unter Verwendung des Berliner Teilhabeinstruments (TIB). Das Instrument soll dazu beitragen, Bedarfe personenzentriert und ressourcenorientiert zu ermitteln.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen/ Fallmanagement

Ab dem 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe, dem SGB XII herausgelöst und durch das BTHG im IX. Sozialhilfebuch zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet.

Hier können Sie sich über wichtige Änderungen, die ab dem 1.1.2020 gelten, informieren:

https://www.berlin.de/hvp/wichtiges-fuer-die-sbv/gesetze/informationen-z...

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc...

 

 

Die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist rechtlich im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch verankert. Wesentliche Zielsetzung der Eingliederungshilfe ist, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Aufgabe des Trägers der Eingliederungshilfe ist es, zusammen mit den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu realisieren. Einer qualifizierten Beratung sowie der Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes des Leistungsberechtigten kommt ein besonderer Stellenwert zu, um die individuell erforderliche(n) Maßnahme(n) passgenau und zielorientiert auszurichten.

Die gesamte Teilhabesteuerung obliegt der Teilhabemanagerin bzw. dem Teilhabemanager der Eingliederungshilfe. Sie zielt darauf ab, grundsätzliche Standards des Gesamtplanverfahrens nach § 117 SGB IX, die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen sowie die Koordinierung der beteiligten Fachdienste und Leistungserbringer sicherzustellen.

Im Gesamtplanverfahren werden die Wünsche des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ermittelt und festgehalten. Als Grundlage der individuellen Bedarfsermittlung im Rahmen des Teilhabeassessments wird ein sozialmedizinisches und ggf. psychologisches Gutachten durch den sozialpsychiatrischen Dienst erstellt und das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) angewendet. Im Ergebnis werden die Teilhabeziele beschrieben, die passgenauen Maßnahmen mit dem Menschen mit Behinderung vereinbart und die Leistung mittels eines Bescheides bewilligt.

Die Vorstellungen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen stehen im Verfahren im Vordergrund. Der gesamte Prozess wird vom Teilhabefachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für Soziales gemeinsam mit der antragstellenden Person durchgeführt.

Arbeitsgruppe Teilhabeplanung Eingliederungshilfe

Haus 3

Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe sowie Ziel-, Leistungs- und Maßnahmeplanung

Bescheidangelegenheiten SGB IX

Gruppenleiter:in der Teilhabeplanung:
Frau Hoffmann, Tel. 030 90295 5771
Herr Lehnert, Tel. 030 90295 5152
E-Mail: teilhabeplanung.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-s...

Die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SBG IX erfolgt in allen Berliner Bezirken unter Einbeziehung der Steuerungsgremien Psychiatrie und Suchthilfe. Das betrifft alle Leistungen zum Betreuten Wohnen und in den (Beschäftigungs-) Tagesstätten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen alle Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Bezirk erhalten. Das Wunsch- und Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Angeboten wird dabei berücksichtigt.

Die bezirklichen Steuerungsgremien beraten Klientinnen und Klienten und Versorgungsbeteiligte zu den bezirklichen Angeboten und bei Bedarf zu Betreuungsalternativen, falls notwendig auch außerhalb des psychiatrischen Hilfesystems und geben Empfehlungen zur Umsetzung der Maßnahmen ab. Klientinnen und Klienten haben ein Anhörungs- und Teilnahmerecht an den bezirklichen Steuerungsgremien.

Weitere Informationen zu den Steuerungsgremien Psychiatrie und Sucht sowie die Formulare zur Anmeldung und zur Schweigepflichtsentbindung zum Download unter:
www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/

Informationen zur Psychiatriekoordination:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organ...

Informationen zur Suchthilfekoordination:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organ...